Domain soundwerbung.de kaufen?

Produkte und Fragen zum Begriff Offenlegung:


  • Yilmaz, Hakki: Offenlegung des Qur¿¿n
    Yilmaz, Hakki: Offenlegung des Qur¿¿n

    Offenlegung des Qur¿¿n , Die Tatsache, dass der Koran zu einem Buch zusammengestellt wurde, ohne die Reihenfolge seiner Offenbarung zu berücksichtigen und die Tatsache, dass Tausende von ¿ad¿¿, die mit dem Koran nicht vereinbar sind, ernst genommen wurden, als ob sie von Müammad (Friede sei mit ihm) gesagt wurden, und der Koran mit diesen irreführenden ¿ad¿¿ interpretiert wurde und immer noch wird, ist ein Hindernis zur Verständlichkeit des Korans und damit des Islams. In diesen acht Bänden werden die chronologische und semantische Fehler aufgedeckt und die richtige Anordnung gezeigt. Hakk¿ Y¿lmaz hat die Suren und die Versen, soweit es möglich war, wieder in die richtige Stellen gesetzt und ausführlich kommentiert. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 33.00 € | Versand*: 0 €
  • Yilmaz, Hakki: Offenlegung des Qur¿¿n
    Yilmaz, Hakki: Offenlegung des Qur¿¿n

    Offenlegung des Qur¿¿n , Die Tatsache, dass der Koran zu einem Buch zusammengestellt wurde, ohne die Reihenfolge seiner Offenbarung zu berücksichtigen und die Tatsache, dass Tausende von ¿ad¿¿, die mit dem Koran nicht vereinbar sind, ernst genommen wurden, als ob sie von Müammad (Friede sei mit ihm) gesagt wurden, und der Koran mit diesen irreführenden ¿ad¿¿ interpretiert wurde und immer noch wird, ist ein Hindernis zur Verständlichkeit des Korans und damit des Islams. In diesen acht Bänden werden die chronologische und semantische Fehler aufgedeckt und die richtige Anordnung gezeigt. Hakk¿ Y¿lmaz hat die Suren und die Versen, soweit es möglich war, wieder in die richtige Stellen gesetzt und ausführlich kommentiert. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 44.00 € | Versand*: 0 €
  • Vogt, Rejane Salete: Offenlegung von Finanzinstrumenten im Jahr 2010
    Vogt, Rejane Salete: Offenlegung von Finanzinstrumenten im Jahr 2010

    Offenlegung von Finanzinstrumenten im Jahr 2010 , Ziel dieser Studie war es, zu überprüfen, ob die auf BM&FBOVESPA veröffentlichten Jahresabschlüsse 2010 von Unternehmen aus den Segmenten Accessoires, Schuhe, Garne, Stoffe und Bekleidung den normativen Kriterien für die Offenlegung von Finanzinstrumenten gemäß der Technischen Mitteilung CPC 40 entsprachen. Als methodisches Konzept wurde eine deskriptive Erhebung mit dokumentarischen Verfahren und einem überwiegend quantitativen Ansatz gewählt. Die Stichprobe der Studie bestand aus fünfundzwanzig Unternehmen aus den Bereichen Accessoires, Schuhe, Garne, Stoffe und Bekleidung, bei denen die auf BM&FBOVESPA veröffentlichten Jahresabschlüsse für 2010 analysiert wurden. Die Daten wurden mit Hilfe einer Checkliste erhoben und anschließend einer statistischen Analyse unter Verwendung der Entropietechnik unterzogen, die darin besteht, die Differenz zwischen dem Grad der Entropie und dem Mittelwert der Frage zu überprüfen. Es wurde festgestellt, dass die befragten Unternehmen im Jahr 2010 in ihren Jahresabschlüssen nicht alle Informationen über Finanzinstrumente gemäß CPC 40 veröffentlicht haben. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 49.90 € | Versand*: 0 €
  • Ghatak, Anirban: Ein Index zur Offenlegung der Corporate Governance
    Ghatak, Anirban: Ein Index zur Offenlegung der Corporate Governance

    Ein Index zur Offenlegung der Corporate Governance , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 54.90 € | Versand*: 0 €
  • Checkliste 1 (Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs) (Farr, Wolf-Michael)
    Checkliste 1 (Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs) (Farr, Wolf-Michael)

    Checkliste 1 (Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs) , - unter Berücksichtigung der neuen Pflichtangaben nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - Stand XXXX , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210712, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: IDW Farr Prüferchecklisten / Prüferchecklisten für den praktischen Einsatz##, Autoren: Farr, Wolf-Michael, Auflage: 21010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 24, Keyword: FARR Checklisten; HGB; Anhang; Aufstellung, Fachschema: Wirtschaftsprüfung - Wirtschaftsprüfer~Rechnungslegung~Betriebswirtschaft - Betriebswirtschaftslehre, Fachkategorie: Finanzberichterstattung, Rechnungslegung, externes Rechnungswesen~Betriebswirtschaftslehre, allgemein, Thema: Optimieren, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Buchführung, Rechnungswesen, Controlling, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Idw-Verlag GmbH, Verlag: Idw-Verlag GmbH, Verlag: IDW Verlag GmbH, Länge: 299, Breite: 212, Höhe: 5, Gewicht: 113, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783802121807 9783802120381 9783802118739 9783802118067 9783802114472, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1761686

    Preis: 39.00 € | Versand*: 0 €
  • Salisu, Umar: Offenlegung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und finanzielle Leistung
    Salisu, Umar: Offenlegung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und finanzielle Leistung

    Offenlegung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und finanzielle Leistung , Die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR) ist einer der umstrittensten Diskussionsbereiche, der nach wie vor große Besorgnis hervorruft und in der Rechnungslegung, bei den Investoren und in den Unternehmen insgesamt zunehmend Beachtung findet. Die CSR-Bewegung und ihre Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit verbreiten sich weltweit und sind in den letzten Jahren für Forscher, Stakeholder und politische Entscheidungsträger relevanter denn je, da mehrere Methoden und Rahmenwerke in diesem Bereich entwickelt wurden. Diese Forschungsarbeit wird einen wichtigen Beitrag zur bestehenden Literatur im Bereich der Berichterstattung über die soziale Verantwortung von Unternehmen leisten. Die Studie wird einen Teil der bestehenden Literatur über CSR-Berichterstattung in Nigeria bilden, insbesondere dort, wo die Studien ausreichend sind. Sie wird auch für künftige Forscher und Studenten von Hochschuleinrichtungen nützlich sein, die ähnliche Studien in diesem Bereich durchführen möchten. Diese Studie wird sowohl für potenzielle als auch für alte Aktionäre von größter Bedeutung sein, damit sie sich vernünftig und bewusst für ein Unternehmen entscheiden, in das sie investieren. Auch die Mitglieder der Gastgemeinde sind oft sehr an Informationen interessiert, die ihnen helfen, die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Unternehmen zu bewerten. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.90 € | Versand*: 0 €
  • Ibn Abd al-Wahhab, Schaikh Muhammad: Offenlegung der Scheinargumente gegen den Monotheismus
    Ibn Abd al-Wahhab, Schaikh Muhammad: Offenlegung der Scheinargumente gegen den Monotheismus

    Offenlegung der Scheinargumente gegen den Monotheismus , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 26.93 € | Versand*: 0 €
  • Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021
    Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021

    Beschreibung der Betreffzeile 1: RECHT / Bürgerrechte Beschreibung der Betreffzeile 2: EAN: 9798417203121 ISBN-10: Impressum des Herausgebers: Unabhängig veröffentlicht Veröffentlichungsdatum: 102010 Mitwirkender 1: Verteidigungsministerium, Souveränitätsbildung... Titel: Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021 Bindungstyp: PF Inhaltssprachencode: ENG Seiten: 0052 Beschreibung: Entdecken Sie die faszinierende Welt des Schweigens als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021, ein GESETZ/Bürgerrechte, das unter die Kategorie fällt. Dieses PF-formatierte Juwel, bereitgestellt vom Verteidigungsministerium, Sovereignty Educati.. und veröffentlicht von Independently Publishing, verspricht den Lesern ein immersives Erlebnis. Mit 0052 Seiten spannendem Inhalt, Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Das Formular Nr. 05.021 untersucht. Die englische Sprache verleiht der Erzählung eine einzigartige Note und macht sie einem breiten Publikum zugänglich.

    Preis: 45.04 € | Versand*: 0.0 €
  • Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021
    Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021

    Beschreibung der Betreffzeile 1: RECHT / Bürgerrechte Beschreibung der Betreffzeile 2: EAN: 9798417203121 ISBN-10: Impressum des Herausgebers: Unabhängig veröffentlicht Veröffentlichungsdatum: 102010 Mitwirkender 1: Verteidigungsministerium, Souveränitätsbildung... Titel: Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021 Bindungstyp: PF Inhaltssprachencode: ENG Seiten: 0052 Beschreibung: Entdecken Sie die faszinierende Welt des Schweigens als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021, ein GESETZ/Bürgerrechte, das unter die Kategorie fällt. Dieses PF-formatierte Juwel, bereitgestellt vom Verteidigungsministerium, Sovereignty Educati.. und veröffentlicht von Independently Publishing, verspricht den Lesern ein immersives Erlebnis. Mit 0052 Seiten spannendem Inhalt, Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Das Formular Nr. 05.021 untersucht. Die englische Sprache verleiht der Erzählung eine einzigartige Note und macht sie einem breiten Publikum zugänglich.

    Preis: 45.42 € | Versand*: 0.0 €
  • Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021
    Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021

    Beschreibung der Betreffzeile 1: RECHT / Bürgerrechte Beschreibung der Betreffzeile 2: EAN: 9798417203121 ISBN-10: Impressum des Herausgebers: Unabhängig veröffentlicht Veröffentlichungsdatum: 102010 Mitwirkender 1: Verteidigungsministerium, Souveränitätsbildung... Titel: Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021 Bindungstyp: PF Inhaltssprachencode: ENG Seiten: 0052 Beschreibung: Entdecken Sie die faszinierende Welt des Schweigens als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Formular Nr. 05.021, ein GESETZ/Bürgerrechte, das unter die Kategorie fällt. Dieses PF-formatierte Juwel, bereitgestellt vom Verteidigungsministerium, Sovereignty Educati.. und veröffentlicht von Independently Publishing, verspricht den Lesern ein immersives Erlebnis. Mit 0052 Seiten spannendem Inhalt, Schweigen als Waffe und Verteidigung bei der Offenlegung von Beweismitteln: Das Formular Nr. 05.021 untersucht. Die englische Sprache verleiht der Erzählung eine einzigartige Note und macht sie einem breiten Publikum zugänglich.

    Preis: 45.42 € | Versand*: 0.0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie
gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses
Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen
in Unternehmen treffen, zu denken scheinen.
Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher
durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere
derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über
den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur
Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden
werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1
Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung
dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang
erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft
oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige
Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur
Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter
Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte,
vor allem in sensiblen Bereichen.
Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung
der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer
Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft
selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den
Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und
Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1
HGB auch für den Lagebericht gelten soll. (Tischer, Robert)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen in Unternehmen treffen, zu denken scheinen. Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1 Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte, vor allem in sensiblen Bereichen. Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1 HGB auch für den Lagebericht gelten soll. (Tischer, Robert)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen in Unternehmen treffen, zu denken scheinen. Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1 Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte, vor allem in sensiblen Bereichen. Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1 HGB auch für den Lagebericht gelten soll. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090317, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Tischer, Robert, Auflage: 09003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640279319, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
  • Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt ¿Medienrecht¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006:
"Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. 
Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein." (Pintaske, Patrick M.)
    Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt ¿Medienrecht¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006: "Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein." (Pintaske, Patrick M.)

    Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt ¿Medienrecht¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006: "Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein." , Seminararbeit , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090720, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Pintaske, Patrick M., Auflage: 09004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Unterhaltungs- und Medienrecht, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640377343, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €

Ähnliche Suchbegriffe für Offenlegung:


  • Wann Offenlegung?

    Wann Offenlegung? Diese Frage bezieht sich darauf, wann Informationen oder Geheimnisse enthüllt oder bekannt gegeben werden sollen. Es kann sich um persönliche Informationen, Unternehmensdaten oder Regierungsdokumente handeln. Die Offenlegung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, um Transparenz zu gewährleisten, Verantwortlichkeit zu fördern oder Missstände aufzudecken. Es ist wichtig, sorgfältig abzuwägen, wann und wie Offenlegung erfolgen soll, um potenzielle Auswirkungen und Konsequenzen zu berücksichtigen. Letztendlich sollte die Frage "Wann Offenlegung?" mit Bedacht und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren beantwortet werden.

  • Was ist Offenlegung?

    Offenlegung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Informationen oder Daten offengelegt oder bekannt gemacht werden, die zuvor nicht öffentlich zugänglich waren. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie z.B. in der Finanzwelt, wo Unternehmen verpflichtet sind, ihre Finanzinformationen offenzulegen. In der Rechtssprache bezieht sich Offenlegung auf die Offenlegung von Beweismitteln oder Informationen während eines Gerichtsverfahrens. In der Unternehmensführung bezieht sich Offenlegung auf die Offenlegung von Informationen über Geschäftspraktiken, Risiken und Compliance-Maßnahmen. Insgesamt dient Offenlegung dazu, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken.

  • Was ist eine Offenlegung?

    Eine Offenlegung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Informationen oder Daten öffentlich gemacht werden. Dies kann in verschiedenen Kontexten geschehen, wie beispielsweise bei Finanzberichten von Unternehmen oder bei wissenschaftlichen Studien. Eine Offenlegung ist wichtig, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen, indem relevante Informationen für alle Beteiligten zugänglich sind. Durch Offenlegungen können potenzielle Interessenskonflikte aufgedeckt und Missverständnisse vermieden werden. In einigen Fällen sind Offenlegungen gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Informationen korrekt und vollständig bereitgestellt werden.

  • Wann Offenlegung und Hinterlegung?

    Wann Offenlegung und Hinterlegung? Die Offenlegung und Hinterlegung von Unterlagen und Informationen erfolgt in der Regel nach Abschluss eines Geschäftsjahres. Dies dient dazu, die Transparenz und Rechenschaftspflicht eines Unternehmens sicherzustellen. Die genauen Fristen und Anforderungen für die Offenlegung und Hinterlegung variieren je nach Rechtsform und Land. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um mögliche Strafen oder Sanktionen zu vermeiden. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die gesetzlichen Anforderungen informieren und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig offenlegen und hinterlegen.

  • Wann Hinterlegung und Offenlegung?

    Die Hinterlegung und Offenlegung von Informationen erfolgt in der Regel, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist oder vertraglich vereinbart wurde. Unternehmen müssen beispielsweise ihre Jahresabschlüsse hinterlegen und offenlegen, um die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit gegenüber Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern sicherzustellen. Die genauen Fristen für die Hinterlegung und Offenlegung variieren je nach Land und Rechtsform des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Unternehmen zu wahren. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, wann die Hinterlegung und Offenlegung ihrer Informationen erforderlich ist und sicherstellen, dass sie rechtzeitig erfolgt.

  • Wie beeinflusst die Offenlegung von Informationen die Transparenz in Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen?

    Die Offenlegung von Informationen erhöht die Transparenz, indem sie es den Bürgern, Kunden und anderen Interessengruppen ermöglicht, die Entscheidungen und Handlungen von Regierungen, Unternehmen und Organisationen besser zu verstehen. Dies fördert das Vertrauen in diese Institutionen und ermöglicht es den Menschen, informierte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus kann die Offenlegung von Informationen dazu beitragen, Korruption und Missmanagement zu bekämpfen, da sie eine größere Überwachung und Rechenschaftspflicht ermöglicht. Insgesamt trägt die Offenlegung von Informationen dazu bei, die Effizienz und Wirksamkeit von Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen zu verbessern.

  • Wie beeinflusst die Offenlegung von Informationen die Transparenz in Regierungsbehörden, Unternehmen und anderen Organisationen?

    Die Offenlegung von Informationen erhöht die Transparenz in Regierungsbehörden, Unternehmen und anderen Organisationen, da sie es den Bürgern, Kunden und anderen Interessengruppen ermöglicht, die Entscheidungsprozesse und Aktivitäten dieser Organisationen besser zu verstehen. Dies fördert das Vertrauen in die Organisationen und ermöglicht es den Interessengruppen, informierte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus kann die Offenlegung von Informationen dazu beitragen, Missmanagement, Korruption und andere unethische Praktiken aufzudecken und zu verhindern. Letztendlich trägt die Offenlegung von Informationen dazu bei, die Rechenschaftspflicht und die Effizienz von Regierungsbehörden, Unternehmen und anderen Organisationen zu verbessern.

  • Wie lautet der Antrag auf Offenlegung des Einkommens der Eltern über 25 Jahre für ALG 2?

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Offenlegung des Einkommens meiner Eltern über einen Zeitraum von 25 Jahren für den Bezug von ALG 2. Ich bitte um die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen und Informationen, die zur Überprüfung der Bedürftigkeit erforderlich sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

  • Welche rechtlichen Verpflichtungen hat ein Versicherungsnehmer in Bezug auf die Offenlegung von relevanten Informationen an die Versicherungsgesellschaft?

    Ein Versicherungsnehmer hat die rechtliche Verpflichtung, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig an die Versicherungsgesellschaft offenzulegen. Dazu gehören alle Informationen, die für die Risikobewertung und die Festlegung der Versicherungsprämie relevant sind. Der Versicherungsnehmer muss auch alle Änderungen in den relevanten Informationen während der Vertragslaufzeit der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Die Nichteinhaltung dieser Offenlegungspflichten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. der Annullierung des Versicherungsvertrags oder der Ablehnung von Schadensersatzansprüchen.

  • Was sind die rechtlichen Anforderungen an die Offenlegung von Informationen in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Umwelt?

    Die rechtlichen Anforderungen an die Offenlegung von Informationen in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Umwelt variieren je nach Land und Rechtsordnung. Im Finanzbereich müssen Unternehmen und Organisationen in der Regel regelmäßig Finanzberichte und Geschäftsberichte veröffentlichen, um Investoren und Aufsichtsbehörden über ihre finanzielle Lage zu informieren. Im Gesundheitsbereich müssen Unternehmen und Organisationen die Offenlegung von Informationen über Produkte, medizinische Studien und klinische Daten gemäß den Vorschriften der Gesundheitsbehörden und Regulierungsbehörden einhalten. Im Umweltbereich müssen Unternehmen und Organisationen Umweltberichte und Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, um ihre Auswirkungen auf die Umwelt offenzulegen und die Einhaltung von Umwelt

  • Wie beeinflusst die Offenlegung von Informationen die Transparenz und das Vertrauen in Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen?

    Die Offenlegung von Informationen erhöht die Transparenz, da sie es den Menschen ermöglicht, die Handlungen und Entscheidungen von Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen besser zu verstehen. Dies wiederum stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institutionen, da sie sehen können, dass sie ehrlich und verantwortungsbewusst handeln. Wenn Informationen zurückgehalten werden, kann dies zu Misstrauen und Skepsis führen, was das Vertrauen in die betreffende Organisation beeinträchtigen kann. Letztendlich kann die Offenlegung von Informationen dazu beitragen, Korruption und Missmanagement zu bekämpfen und die Effizienz und Glaubwürdigkeit von Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen zu verbessern.

  • Was sind die rechtlichen Anforderungen an die Offenlegung von Informationen in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Umwelt?

    Die rechtlichen Anforderungen an die Offenlegung von Informationen in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Umwelt variieren je nach Land und Rechtsprechung. Im Finanzbereich müssen Unternehmen und Organisationen in der Regel regelmäßig Finanzberichte und Geschäftsberichte veröffentlichen, um Investoren und Aufsichtsbehörden über ihre finanzielle Lage zu informieren. Im Gesundheitsbereich müssen Gesundheitseinrichtungen und -dienstleister bestimmte Patienteninformationen gemäß den Datenschutzgesetzen offenlegen, um die Privatsphäre und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Im Umweltbereich müssen Unternehmen und Behörden Umweltberichte und Umweltprüfungen veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Umweltauswirkungen und -risiken zu inform